C1 Vollständige und faire Bewertung
Die Bewertung eines Evaluationsgegenstandes erfolgt vollständig und fair in einer Weise, dass seine Stärken weiter ausgebaut und seine Schwächen behandelt werden können.
C2 Nachvollziehbare Bewertung und begründete Folgerungen
Die Bewertung eines Evaluationsgegenstandes erfolgt auf systematische Weise. Die Kriterien und die empirischen Grundlagen der Bewertung und der Bewertungsvorgang werden nachvollziehbar dargelegt. Folgerungen werden aus den verfügbaren Daten hergeleitet und begründet.
C3 Nützliche Empfehlungen
Allfällige Empfehlungen sind begründet, konkret, an Adressaten gerichtet und für diese umsetzbar.
C4 Angemessene Berichterstattung
Ein Evaluationsbericht stellt die für das Verständnis und die Nachvollziehbarkeit einer Evaluation wesentlichen Angaben leicht verständlich, adressatengerecht und nachvollziehbar zur Verfügung. Er beschreibt den Evaluationsgegenstand einschliesslich seines Kontextes ebenso wie den Zweck, die Fragestellungen, das Vorgehen, die Informationsquellen und die Ergebnisse der Evaluation sowie die Grenzen der Aussagekraft ausgewogen und unparteiisch.
C5 Dokumentation der Evaluation
Bei Bedarf wird alles Material, das für die Nachprüfbarkeit der Ergebnisse durch Dritte erforderlich ist, in Ergänzung zur Berichterstattung separat dokumentiert.
C6 Zugang zu den Evaluationsergebnissen
Die Beteiligten & Betroffenen erhalten Zugang zu den Evaluationsergebnissen.